Gericht: Wohnmobil kann und muss so beladen werden, dasss Achslasten eingehalten werden
Wer mit seinem Wohnmobil in Urlaub fährt, nimmt gern mehr als nur seine sieben Sachen mit. Neben dem üblichen
Reisegepäck muss noch die Campingausrüstung, Fernseher, Satellitenanlage und schließlich noch der Plüsch-Hund des
Sprösslings verstaut werden. Da werden die Achsen auf so manche harte Belastungsprobe gestellt. Das
Oberlandesgericht Düsseldorf hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Käufer eines Wohnmobils mit den Achsen
des neu erstandenen Fahrzeugs Probleme bekommen hatte, und den der Anwalt-Suchservice mitteilt wie folgt:
Der passionierte Camper hatte das Fahrzeug nie über das zulässige Gesamtgewicht hinaus beladen, und doch entstand
nach kurzer Zeit ein schwerwiegender Hinterachsschaden. Verärgert wandte sich der Mann an den Händler und wollte
den Kauf rückgängig machen. Er war der Auffassung, die mitgelieferte Innenausstattung des Wohnmobils überlaste
bei ordnungsgemäßer Beladung zwangsläufig die Hinterachse. Das Fahrzeug weise daher einen Konstruktionsfehler
auf. Der Verkäufer widersprach dieser Behauptung energisch, und es kam zum Prozess.
Die Richter entschieden zugunsten des Verkäufers. Es liege, so das Urteil, kein Konstruktionsfehler vor
(Urteil vom 15.6.2000,
- 8 U 136/99). Zwar werde der hintere Bereich des Fahrzeugs durch das
eingebaute Mobiliar mehr beansprucht als die Vorderachse. Jedoch sei es durchaus möglich, das Wohnmobil bis zum
zulässigen Gesamtgewicht zu beladen, ohne die Achs- oder Reifenlast zu überschreiten. Der Käufer hätte selbst
dafür sorgen müssen, dasss die Ladefläche ordnungsgemäß ausgelastet wurde. Er hätte besonders schwere Gegenstände
nur im vorderen Bereich des Campers zuladen dürfen, so die Richter.