Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Freitag, 29. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 3 Minuten
Vorschrift in manchen Urlaubsländern / Glühlampen-Ersatzkästchen im Handel

Ersatzglühlampen fürs Auto gehören ins Reisegepäck

Siehe Bildunterschrift
© Hella KG Hueck & Co.
Sinnvoll:
Kästchen mit Ersatzglühlampen
In Frankreich, Spanien und den Niederlanden ist es Pflicht, Ersatzglühlampen für Scheinwerfer und Beleuchtungseinrichtungen im Fahrzeug mitzuführen. Darauf weist Beleuchtungsspezialist Hella hin.

Entsprechende Glühlampen-Ersatzkästen für Fahrzeuge mit H4- und H7-Halogenlicht bietet das Unternehmen über den Kfz-Teilehandel an, auch viele Autohäuser führen entsprechende Angebote im Zubehör. Die stoßfesten Kunststoffkästen enthalten neben der H4- beziehungsweise H7-Halogen-Glühlampe zwei Ersatzlampen für das Blinklicht- und Bremslicht in gelb und in weiß.

Hella empfiehlt zudem, Ersatzglühlampen aus Sicherheitsgründen immer im Fahrzeug mitzuführen. Nur so sei gewährleistet, dass defekte Glühlampen schnell ausgewechselt werden können. Denn auch die hierzulande gültige Straßenverkehrsordnung gestattet das Fahren mit defekten Beleuchtungseinrichtungen nicht. Nach Aussagen der Polizei könne in einem solchen Fall ein Bußgeld von bis zu 40 Mark erhoben werden - vom Sicherheitsgewinn bei intakten Lampen einmal abgesehen.

Leider, so ergänzen wir nach dem berechtigten Einwand eines Lesers, ist es bei neueren Autos oft nicht mehr möglich, die Glühlampen ohne spezielles Werkzeug zu wechseln. Bei manchen Fahrzeugen müssen beim Scheinwerferbirnen-Wechsel sogar andere Teile im Motorraum zunächst ausgebaut werden, um den Scheinwerfer öffnen zu können. Für den Fahrer bedeutet das nicht nur zusätzlichen Zeitaufwand und ärgerliche Kosten, sondern auch eine Einschränkung der Sicherheit, wenn etwa nachts ausgefallene Birnen nicht gewechselt werden können. Teilweise werden, durchaus mit berechtigten Argumenten (Lebensdauer, Anschaltzeiten) auch schon Leuchtdioden statt normaler Glühlampen eingesetzt (etwa beim Bremslicht der aktuellen Mercedes S-Klasse), die im Handel und an Tankstellen regelmäßig nicht verfügbar sind. Wer aber wegen eines Glühlampenwechsels in die Werkstatt muss, kann auch dort die Glühlampen kaufen. Hier sind die Autohersteller aufgerufen, konstruktiv den Lampenwechsel auch für den Laien zu ermöglichen, so wie es früher ja auch war.

Damit eine defekte Lampe, wenn es nicht gerade das Abblendlicht ist, überhaupt bemerkt wird, fordern wir außerdem den schnellen Einsatz von Kontrollsystemen in allen Fahrzeugen, notfalls auch durch eine entsprechende Gesetzesänderung. Es ist unverständlich, dass auch heute noch nur Fahrer von teuren Modellen mit Bordcomputer und dergleichen in den Genuss eines solchen Systems kommen, sind doch sonst selbst Kleinwagen inzwischen mit Elektronik vollgepfropft bis in die letzte Ritze. Man nehme sich ein Beispiel an Mercedes, wo eine Kontrollleuchte für alle Birnen der Außenbeleuchtung bereits 1985 serienmäßig im W124 (200D-E500) eingeführt wurde. Hier ist zu bedauern, dass die meisten anderen Hersteller diesem Beispiel nicht gefolgt sind.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.