Neue Ersatzteile für das Auto sind nicht gerade billig. Deshalb greifen viele Autobesitzer zu preiswerten Gebrauchtteilen. Sind diese eingebaut oder montiert, können sie allerdings im Einzelfall zu einem wahren Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr werden. So auch in einem vom Oberlandesgericht Köln entschiedenen
Fall, den der Anwalt-Suchservice meldet.
Ein Autofahrer hatte bei einem Schrotthändler einen Satz gebrauchter Reifen gekauft. Äußerlich schienen sie in
gutem Zustand zu sein, und sie wiesen auch die vorschriftgemäße Profiltiefe auf. Aufgrund einer altersbedingten
Materialschwäche verlor jedoch einer der Reifen unbemerkt stark an Luft. Während einer Fahrt geriet der
Autofahrer dadurch plötzlich ins Schleudern und landete im Straßengraben. Seine Beifahrerin wurde dabei verletzt.
Vor Gericht klagte die Frau auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, jedoch ohne Erfolg (Urteil vom 7.11.2000,
- 3 U 100/98 -). Dem Fahrer, so die Richter, könne nicht vorgeworfen werden, dasss er das Alter der
Reifen nicht erkannt und sie auch nicht in einem Fachbetrieb auf ihre Verkehrssicherheit habe überprüfen lassen.
Zwar gebe die auf den Seitenwänden der Reifen eingetragene DOT-Nummer Hinweis auf das Alter der Autoreifen.
Regelmäßig sei die Bedeutung dieser Nummer aber nur Fachleuten, nicht aber durchschnittlichen Fahrzeughaltern,
bekannt. Daher habe der Autofahrer darauf vertrauen dürfen, dasss der Schrotthändler zu alte Reifen ausgesondert
und nicht mehr zum Verkauf angeboten hätte. Den Fahrer treffe an dem Unfall keine Schuld und die Beifahrerin habe
gegen ihn keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, so die Richter.