2. und 3. Lesung des Gesetzes zur illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr
"Die Liberalisierung des Transportmarktes in Europa haben einige Unternehmer dazu genutzt, sich ungerechtfertigt
Wettbewerbsvorteile zu verschaffen", stellte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Angelika Mertens, anlässlich der 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur illegalen
Beschäftigung im Güterkraftverkehr im Deutschen Bundestag fest.
Seit Einführung der Kabotagefreiheit in der
Europäischen Union am 1. Juli 1998 würden in Deutschland die Probleme der illegalen oder missbräuchlichen
Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten zunehmen. In- und ausländische Transportunternehmer hätten
Wettbewerbsvorteile, indem sie beim Einsatz von Fahrern Regelungen des Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigungs- und
Sozialversicherungsrechts verletzen oder umgehen. Die Folgen seien ruinöser Preisdruck für das gesamte
Transportgewerbe, konstatierte die Staatssekretärin. Hinzu kämen der gemeinwirtschaftliche Schaden durch
Wettbewerbsverzerrungen, Ausfälle bei Steuern und Sozialbeiträgen sowie negative Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt. "Obwohl diese Folgen absehbar waren, hat die alte Bundesregierung keinerlei Vorkehrungen dagegen
getroffen", hielt Mertens der Opposition vor. Die neue Bundesregierung gehe jetzt zum Schutz des deutschen
Transportgewerbes konsequent gegen diese Praktiken vor. Das geschehe im Interesse eines fairen europäischen
Wettbewerbs. "Mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen
Güterkraftverkehr stoppen wir den ruinösen Preis- und Wettbewerbsdruck zu Lasten der gesetzestreuen Unternehmen.
Und wir verhindern illegale Beschäftigung", bilanzierte Mertens.
Folgende Sofortmaßnahmen sind vorgesehen:
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Pflicht des Unternehmers, nur Fahrer einzusetzen, die die Arbeitsgenehmigung im Original mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung bzw. ein entsprechendes Negativattest mitführen,
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Ausdehnung dieser Verpflichtung auch auf die Verlader,
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Verpflichtung der Verlader, nur Unternehmer einzusetzen, die Inhaber einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz sind,
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deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens für Verstöße gegen diese Pflichten,
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Kontrollzuständigkeit des Bundesamtes für Güterverkehr für die Einhaltung der Bestimmungen des Aufenthalts-, des Arbeitsgenehmigungs- sowie Sozialrechts von Fahrern aus Drittstaaten.