Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Donnerstag, 28. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 2 Minuten
2. und 3. Lesung des Gesetzes zur illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr

Faire Wettbewerbsbedingungen zum Schutz des deutschen Transportgewerbes

"Die Liberalisierung des Transportmarktes in Europa haben einige Unternehmer dazu genutzt, sich ungerechtfertigt Wettbewerbsvorteile zu verschaffen", stellte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Angelika Mertens, anlässlich der 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr im Deutschen Bundestag fest.

Seit Einführung der Kabotagefreiheit in der Europäischen Union am 1. Juli 1998 würden in Deutschland die Probleme der illegalen oder missbräuchlichen Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten zunehmen. In- und ausländische Transportunternehmer hätten Wettbewerbsvorteile, indem sie beim Einsatz von Fahrern Regelungen des Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigungs- und Sozialversicherungsrechts verletzen oder umgehen. Die Folgen seien ruinöser Preisdruck für das gesamte Transportgewerbe, konstatierte die Staatssekretärin. Hinzu kämen der gemeinwirtschaftliche Schaden durch Wettbewerbsverzerrungen, Ausfälle bei Steuern und Sozialbeiträgen sowie negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. "Obwohl diese Folgen absehbar waren, hat die alte Bundesregierung keinerlei Vorkehrungen dagegen getroffen", hielt Mertens der Opposition vor. Die neue Bundesregierung gehe jetzt zum Schutz des deutschen Transportgewerbes konsequent gegen diese Praktiken vor. Das geschehe im Interesse eines fairen europäischen Wettbewerbs. "Mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr stoppen wir den ruinösen Preis- und Wettbewerbsdruck zu Lasten der gesetzestreuen Unternehmen. Und wir verhindern illegale Beschäftigung", bilanzierte Mertens.

Folgende Sofortmaßnahmen sind vorgesehen:
  • Pflicht des Unternehmers, nur Fahrer einzusetzen, die die Arbeitsgenehmigung im Original mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung bzw. ein entsprechendes Negativattest mitführen,
  • Ausdehnung dieser Verpflichtung auch auf die Verlader,
  • Verpflichtung der Verlader, nur Unternehmer einzusetzen, die Inhaber einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz sind,
  • deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens für Verstöße gegen diese Pflichten,
  • Kontrollzuständigkeit des Bundesamtes für Güterverkehr für die Einhaltung der Bestimmungen des Aufenthalts-, des Arbeitsgenehmigungs- sowie Sozialrechts von Fahrern aus Drittstaaten.
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.