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Dienstag, 16. April 2024
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Aktualisierte ADAC-Übersicht der Bußgelder im Ausland

Verkehrssünden im Ausland können teuer werden

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In Deutschland kostet das Überfahren einer roten Ampel in der Regel "nur" 100 Mark. Weitaus höhere Geldbußen erwarten Rotlichtsünder in den skandinavischen Ländern, aber auch in Westeuropa. Dies zeigt ein Blick in die jüngste Bußgeldtabelle des ADAC: in Dänemark und Schweden zahlt man für eine Fahrt bei "Rot" rund 270 Mark, in Norwegen ab 600 Mark und in Finnland fast ein Drittel seines Monatsgehaltes. Auch in Großbritannien und Irland liegt der Satz vier bis fünf Mal über dem in Deutschland. Allerdings werden bei uns auf Grund der höheren Überwachungsdichte weit mehr unaufmerksame Autofahrer zur Kasse gebeten.

Auch Tempoverstöße werden fast überall strenger bestraft als hier zu Lande. So werden Schnellfahrer (bei 20 km/h zu viel) in Großbritannien etwa 480 Mark los, in Norwegen und Belgien so um die 400 Mark und in Italien ab 255 Mark. Auf Falschparker reagieren wiederum die skandinavischen Ordnungshüter mit harter Hand. Ein harmloses Parkknöllchen, das bei uns 10 bis 75 Mark kostet, kann die Urlaubskasse in Dänemark um 135 Mark, in Norwegen um 125 Mark und in Schweden ab 175 Mark schmälern. Überall hart verfolgt wird - wie in Deutschland auch - das Fahren unter Alkoholeinfluss. Zu den hohen Geldstrafen kommt hier in vielen Fällen noch ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug hinzu, bei schweren Unfällen sind sogar Haftstrafen möglich.

In den meisten europäischen Ländern kassiert die Polizei an Ort und Stelle. Lediglich Österreich kann dank eines Vollstreckungshilfeabkommens mit Deutschland Bußgelder auch über die Grenzen hinweg eintreiben. In den anderen Ländern kann es passieren, dasss Fahrzeug oder Führerschein so lange sicher gestellt werden, bis die Buße beglichen wurde.

Einen detaillierten Verwarnungs- und Bußgeldkatalog wie in Deutschland gibt es längst nicht in allen europäischen Ländern. Für viele Länder können deshalb auch keine festen Bußgeldsätze angegeben werden. Hier liegt die Festsetzung einer Geldbuße häufig im Ermessen des Polizisten vor Ort, der Bußgeldstelle oder eines Gerichtes.
text  Hanno S. Ritter
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