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Donnerstag, 28. März 2024
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ADAC: Nicht ohne Grüne Karte ins Ausland

Tipps für den Autourlaub 2001

Bei Autoreisen ins Ausland sollte man einen wichtigen Begleiter auf keinen Fall vergessen: die Grüne Versicherungskarte. Der ADAC macht darauf aufmerksam, dasss dieses Dokument als Nachweis der Haftpflichtversicherung in folgenden zwölf Ländern zwingend vorgeschrieben ist: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Lettland, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, der Türkei und Zypern. Auf keinen Fall vergessen sollte man auch die Grüne Karte bei Autoreisen nach Tschechien. Kommt es nämlich dort zu einem Unfall, muss die Grüne Versicherungskarte vorgelegt werden.

Ein böses Erwachen kann es für Autofahrer geben, die die Grenze nach Polen ohne Grüne Karte passieren. Wer in diesem osteuropäischen Land ohne Versicherungsnachweis (eine Zusatzversicherung kann auch an der polnischen Grenze abgeschlossen werden) angetroffen wird, muss mit einer Geldbuße von umgerechnet 1.500 Mark rechnen.

Auch wenn in den meisten europäischen Ländern das Autokennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes ausreicht, ist es empfehlenswert, die Grüne Versicherungskarte immer dabei zu haben. So kann es bei Schadensfällen zu Schwierigkeiten kommen, wenn nicht anhand des Dokuments sofort die Versicherungsgesellschaft und die Police-Nummer nachgewiesen werden kann.

Autofahrer, die in Länder mit niedrigen gesetzlichen Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung fahren, sollten darüber hinaus eine Kaskoversicherung beziehungsweise einen besonderen Unfall- und Krankenversicherungsschutz für sich und ihre Familie abschließen. Zu diesen Ländern zählen die Türkei sowie einige osteuropäische Länder. Auch in Griechenland, Spanien und in Kroatien ist die Mindesthaftpflichtsumme für Sachschäden relativ niedrig.
text  Hanno S. Ritter
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