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Freitag, 29. März 2024
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Aber nur für ausgebildete Kraftfahrer / Neues aus dem EU-Bürokratismus

Mindestalter für Lkw-Führerschein jetzt bei 18 Jahren

Mit der Änderung der Fahrerlaubnisklassen (EU-Führerschein) hat sich auch das Mindestalter für den Erwerb der Klasse C E von 21 auf 18 Jahre geändert. Während früher für die Klasse 2 das Mindestalter bei 21 Jahren lag, gilt für die Klasse C E jetzt ein Mindestalter von 18 Jahren. Darauf macht die IHK aufmerksam.

Wer aber noch nicht 21 Jahre alt ist, darf von seiner Fahrerlaubnis nur dann uneingeschränkt Gebrauch machen, wenn er eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer besitzt. Andernfalls darf er nur Beförderungen mit Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger im gewerblichen Güterkraftverkehr durchführen.

Während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer muss im Führerschein ein entsprechender Eintrag vorhanden sein. Das gilt nicht für Führerscheine im neuen Format. Während der Fahrt ist vom Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung mitzuführen, dass es sich um eine Ausbildungsfahrt im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung handelt.
text  Hanno S. Ritter
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