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Aber nur für ausgebildete Kraftfahrer / Neues aus dem EU-Bürokratismus
Mindestalter für Lkw-Führerschein jetzt bei 18 Jahren
Mit der Änderung der Fahrerlaubnisklassen (EU-Führerschein) hat sich auch das Mindestalter für den Erwerb der
Klasse C E von 21 auf 18 Jahre geändert. Während früher für die Klasse 2 das Mindestalter bei 21 Jahren lag,
gilt für die Klasse C E jetzt ein Mindestalter von 18 Jahren. Darauf macht die IHK aufmerksam.
Wer aber noch nicht 21 Jahre alt ist, darf von seiner Fahrerlaubnis nur dann uneingeschränkt Gebrauch machen, wenn
er eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer besitzt. Andernfalls darf er nur Beförderungen mit Fahrzeugen
bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger im gewerblichen Güterkraftverkehr durchführen.
Während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer muss im Führerschein ein entsprechender Eintrag vorhanden sein. Das gilt
nicht für Führerscheine im neuen Format. Während der Fahrt ist vom Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung mitzuführen,
dass es sich um eine Ausbildungsfahrt im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung handelt.
text Hanno S. Ritter
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