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Donnerstag, 28. März 2024
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Wer den Schaden zahlen muss, kommt darauf an ...

Crash mit dem Einkaufswagen

Einkaufen im Supermarkt gehört zum Alltag. Ebenso selbstverständlich befördert man seine Einkäufe danach in einem Wagen zum Auto. Dabei passiert es immer wieder, dasss der Einkaufswagen während des Einräumens der Waren ins eigene Auto wegrollt und einen fremden Pkw beschädigt. In solch einem Fall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.

Warum? Die HUK-Coburg Versicherungsgruppe gibt Auskunft. Nach Ansicht der Rechtsprechung benutzt der Eigentümer seinen Pkw in diesem Moment.

Anders sieht es bei folgendem Fall aus: Die Einkäufe sind im eigenen Pkw verstaut, der Kofferraum ist geschlossen - jetzt muss nur noch der Einkaufswagen an seinen Platz. Wird er quer über den Parkplatz geschoben und dabei ein fremdes Auto beschädigt, steht diese Karambolage nicht mehr im inneren Zusammenhang mit dem Gebrauch des eigenen Fahrzeugs. In diesem Fall ist die private Haftpflichtversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig. Hat man eine solche nicht, ist der Schaden - der schnell unvermutete Höhen von mehreren tausend Mark erreicht - selbst zu tragen.
text  Hanno S. Ritter
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