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Donnerstag, 25. April 2024
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Bundesverkehrsminister Bodewig spricht mit seinem französischen Amtskollegen

Deutschland und Frankreich: Angeblich Einigkeit beim Lkw-Fahrverbot

Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig | Bild: BMVBW Die Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinheitlichung der Fahrverbote für schwere LKWs im grenzüberschreitenden Verkehr waren ein Schwerpunkt der Gespräche zwischen dem französischen Verkehrsminister Jean-Claude Gayssot und seinem deutschen Kollegen Kurt Bodewig am Dienstag in Berlin.

Kurt Bodewig bekräftigte seine ablehnende Haltung zur Überarbeitung der Richtlinie. Der damit eingeschlagene Weg der Harmonisierung der Fahrverbote für schwere LKW berge das hohe Risiko, dasss die Richtlinie jederzeit zu ungunsten der Mitgliedstaaten mit weitgehenden Fahrverboten verändert werden könne. Dies gelte auch für die im Entwurf vorgesehene Bestandsgarantie für Regelungen der Mitgliedstaaten, die vor dem 1. November 2000 erlassen wurden. "Es gibt keine Garantie der Bestandsgarantie", sagte Bodewig. Eine Veränderung oder Abschaffung könne dann über kurz oder lang durchgesetzt werden.

Jean-Claude Gayssot unterstützte die deutsche Position beim Fahrverbot für schwere LKW. Das Subsidiaritätsprinzip solle in dieser Frage angewandt werden. Der Geltungsbereich der Harmonisierungspläne solle zwar auf die Transeuropäischen Netze (TEN) beschränkt werden, meinte Bodewig. Doch dies würde für über 80 Prozent der deutschen Autobahnen gelten. Nur für die restlichen Straßen könne dann speziell nationales Recht Anwendung finden. "Damit könnte es zu zweierlei Regelungen auf deutschen Straßen kommen", meinte der Bundesminister. Außerdem würde eine solche Richtlinie den Einstieg der EU-Kommission in weitergehende Verkehrsregelungen auf den europäischen Straßen Tür und Tor öffnen und somit die Souveränität der Mitgliedstaaten für die Verkehrswege weiter einschränken. Dies widerspreche dem Subsidiaritätsprinzip, sagte Bodewig. Am kommenden Donnerstag stehe die Diskussion des Kommissionsvorschlages auf der Tagesordnung des EU-Verkehrsministerrats in Luxemburg. Mit einer Entscheidung sei nach gegenwärtigem Stand im Juni zu rechnen. Er hoffe, es lasse sich wie 1998 eine Sperrminorität gegen den Richtlinienentwurf mobilisieren, sagte Bodewig.

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot habe für das Transitland Deutschland eine hohe Bedeutung, bekräftigte Bodewig. Wenn es zu einer späteren Einschränkung käme, würden Freizeitverkehre und LKW-Verkehr zusammentreffen und Staus auf deutschen Straßen an Sonn- und Feiertagen verursachen. Für Deutschland habe die bestehende LKW-Fahrverbotsregelung zudem eine hohe kulturelle Bedeutung. "Auch die Brummifahrer sollen einen freien Sonntag haben", so Bodewig abschließend.

Der umweltbewusste Verkehrsclub Deutschland ließ unterdessen wissen, man unterstütze die Haltung von Bodewig. "Die Fahrverbote schützen die Nachtruhe und damit die Gesundheit vieler Autobahnanwohner sowie die Gesundheit der Lkw-Fahrer selbst" erklärte VCD-Geschäftsführer Dirk Flege in Bonn. Nicht zuletzt profitiere auch die Umwelt von dem Verbot. "Die vorgeschlagene Beschränkung von Fahrverboten steht dem Ziel der Reduktion des Verkehrswachstums auf der Straße diametral entgegen", mahnte Flege die EU-Kommission. Die EU habe sich die Verlagerung des Verkehrs auf möglichst umweltfreundliche Verkehrsmittel zum Ziel gesetzt. Der vorliegende Richtlinienvorschlag würde die Rahmenbedingungen für die Schiene aber deutlich verschlechtern und widerspreche damit den offiziellen Zielen der EU-Verkehrspolitik. Der VCD fordert, dasss die EU-Mitgliedsstaaten auch in Zukunft die Möglichkeit haben sollen, ganztägige Feiertags- und Wochenendfahrverbote sowie Nachtfahrverbote für alle Lkw zu erlassen. Auch müsse jedes einzelne Land weiter die Möglichkeit haben, bei der Überschreitung von Umweltgrenzwerten zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
text  Hanno S. Ritter
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