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ADAC: Mehr Geld für Dienst- und Geschäftsfahrten
Neue Kilometerpauschalen
Wer mit seinem Privatfahrzeug dienstlich unterwegs ist, kann ab diesem Jahr mehr Geld von der Steuer absetzen bzw.
steuerfrei von seinem Arbeitgeber erhalten. Analog dazu können Selbstständige, die ihr privates Fahrzeug geschäftlich
nutzen, beim Finanzamt höhere Sätze geltend machen. Der ADAC hat die neuen Pauschalen zusammengestellt: 58 Pfennig (statt
bisher 52) gibt’s je gefahrenen Kilometer für Pkw, 25 (statt 23) für Motorräder und Motorroller, 15 (statt 14) für Mopeds
und Mofas. Unverändert blieb der Satz für die dienstliche Nutzung eines Fahrrads (7 Pfennige).
Übersteigen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen diese Pauschalen, können sie beim Finanzamt per
Einzelkostennachweis geltend gemacht werden. Wer aus dienstlichen bzw. geschäftlichen Gründen jemanden mitnimmt, kann wie
bisher zusätzlich drei Pfennige beim Pkw und zwei Pfennige beim Motorrad ansetzen.
Der ADAC weist darauf hin, dasss die neue Regelung nichts mit der steuerlichen Behandlung der Arbeitswegkosten zu hat.
Hier wurde zu Beginn des Jahres eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale eingeführt, die auch für Benutzer
öffentlicher Verkehrsmittel sowie für Motorradfahrer, Radfahrer und Fußgänger gilt. Dabei können für die ersten zehn
Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeitsstätte 70 Pfennig, für jeden weiteren Kilometer 80 Pfennig von der Steuer
abgesetzt werden.
text Hanno S. Ritter
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