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Donnerstag, 28. März 2024
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ADAC: Mehr Geld für Dienst- und Geschäftsfahrten

Neue Kilometerpauschalen

Wer mit seinem Privatfahrzeug dienstlich unterwegs ist, kann ab diesem Jahr mehr Geld von der Steuer absetzen bzw. steuerfrei von seinem Arbeitgeber erhalten. Analog dazu können Selbstständige, die ihr privates Fahrzeug geschäftlich nutzen, beim Finanzamt höhere Sätze geltend machen. Der ADAC hat die neuen Pauschalen zusammengestellt: 58 Pfennig (statt bisher 52) gibt’s je gefahrenen Kilometer für Pkw, 25 (statt 23) für Motorräder und Motorroller, 15 (statt 14) für Mopeds und Mofas. Unverändert blieb der Satz für die dienstliche Nutzung eines Fahrrads (7 Pfennige).

Übersteigen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen diese Pauschalen, können sie beim Finanzamt per Einzelkostennachweis geltend gemacht werden. Wer aus dienstlichen bzw. geschäftlichen Gründen jemanden mitnimmt, kann wie bisher zusätzlich drei Pfennige beim Pkw und zwei Pfennige beim Motorrad ansetzen.

Der ADAC weist darauf hin, dasss die neue Regelung nichts mit der steuerlichen Behandlung der Arbeitswegkosten zu hat. Hier wurde zu Beginn des Jahres eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale eingeführt, die auch für Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel sowie für Motorradfahrer, Radfahrer und Fußgänger gilt. Dabei können für die ersten zehn Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeitsstätte 70 Pfennig, für jeden weiteren Kilometer 80 Pfennig von der Steuer abgesetzt werden.
text  Hanno S. Ritter
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