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Freitag, 29. März 2024
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ADAC: Restalkohol nicht unterschätzen

Auto und Karneval: Null Problem bei null Promille

Ohne Alkohol auch Spaß auf der Rückfahrt... | Bild: ADAC Alkoholgenuss sollte für Kraftfahrer jederzeit ein Tabu sein. Aber gerade an den Karnevalswochenenden steigt die Zahl der Unfälle, bei denen Alkohol im Spiel ist. Der ADAC appelliert deshalb an alle Autofahrer, auch während der Karnevalstage auf Alkohol zu verzichten. Auf keinen Fall sollte man versuchen, sich an einen bestimmten Promillewert heran zu trinken. Ausschließlich bei strikter Alkoholabstinenz kann man sich beruhigt hinters Steuer setzen. Betrunkene Beifahrer gehören nach einem Rat des ADAC auf die hinteren Plätze im Wagen, damit sie den Fahrzeugführer nicht stören oder in das Lenkrad greifen können.

Im Mai 1998 hat der Gesetzgeber die 0,5-Promillegrenze eingeführt. Wer mehr intus hat und sich dennoch hinters Steuer setzt, riskiert bei 0,5 bis 0,79 Promille zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 200 Mark. Zwischen 0,8 und 1,09 Promille kann der feuchte Faschingsspaß bei einer Routinekontrolle einen Monat Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 500 Mark kosten. Wer einen Fahrfehler macht oder alkoholbedingt einen Unfall verursacht, dem drohen bereits ab 0,3 Promille empfindliche Geldstrafen und Führerscheinverlust für mindestens sechs Monate. Außerdem weist der ADAC darauf hin, dasss Beifahrer, die bei einem offensichtlich betrunkenen Fahrer mitfahren, im Falle eines Unfalls nicht den vollen Schadenersatzanspruch haben.

Außerdem warnt der Club davor, Restalkohol zu unterschätzen. Viele Karnevalsnarren fühlen sich bereits am Vormittag nach einer Faschingsnacht mit ausgiebigem Alkoholkonsum wieder fit genug, um sich hinters Lenkrad zu setzen. Dabei wird übersehen, dasss der Alkohol im Körper noch nicht ausreichend abgebaut wurde. Wer also am nächsten Tag Auto fahren muss, sollte dies bereits am Abend zuvor berücksichtigen.
text  Hanno S. Ritter
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