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Donnerstag, 25. April 2024
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Gericht: Kein Vorfahrtsrecht gegenüber eigentlich wartepflichtigem Fahrzeug

Wer hat Vorfahrt beim Rangieren?

Anwalt-Suchservice bennent unverbindlich und kostenlos regionale Adressen verkehrsrechtlich spezialisierter Anwälte; Bild: Anwalt-Suchservice Hält ein Autofahrer länger als drei Minuten vor einer Einfahrt, so ist darin unzulässiges Parken zu sehen. Muss er während dessen rangieren, um ein anderes Fahrzeug aus der Einfahrt zu lassen, so hat er dabei keine Vorfahrt gegenüber dem Herausfahrenden. Dies hat das Hanseatische OLG Hamburg entschieden (Urteil vom 24.03.2000; - 14 U 154/99 -).

Ein Lieferant hatte zum Ausladen einige Zeit vor einer Garageneinfahrt gehalten. Sein Lkw stand dabei genau im Bereich der Lichtschranke, so dass sich das Automatiktor nicht öffnen konnte und mehrere Fahrzeuge in der Garage "gefangen" waren. Einer der eingesperrten Autofahrer forderte den LKW-Fahrer daraufhin auf, die Zufahrt frei zu machen. Dieser setzte ein Stück zurück, ließ den Wagen durch und zog dann wieder vor. Dabei entging ihm, dasss noch ein zweites Fahrzeug aus der Garage kam. Dieses wurde regelrecht eingeklemmt. Im nachfolgenden Rechtsstreit vertrat der Lkw-Fahrer die Auffassung, er habe Vorfahrt vor dem zweiten Fahrzeug gehabt und dessen Fahrer habe diese missachtet. Das Gericht sah das anders. Zwar habe grundsätzlich der fließende Verkehr Vorrang vor Fahrzeugen, die aus Einfahrten heraussetzten. Der Lieferant habe aber gar nicht am fließenden Verkehr teilgenommen. Er habe vielmehr unzulässig geparkt und im Augenblick des Unfalls rangiert, um dieses unzulässige Parken zu unterbrechen. Daher habe er keine Vorfahrt gehabt.

Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Telefon 0180-5-254555 (DM 0,24/Min. im Festnetz der DTAG), der unverbindlich und kostenlos regionale Adressen verkehrsrechtlich spezialisierter Anwälte benennt.
text  Hanno S. Ritter
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