Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Donnerstag, 28. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 6 Minuten
Noch mehr Steuern und Verbote / Entfernungspauschale soll Ökosteuer ausgleichen

Verkehrsrechtliche Neuerungen 2001 in Deutschland

Auch das kommende Jahr beginnt für die Autofahrer mit Mehrausgaben. Mit der dritten Stufe der sogenannten "Ökosteuer" werden die Kraftfahrer pro Liter Kraftstoff vom Neujahrsmorgen an mindestens sieben Pfennig (sechs Pfennige Ökosteuer zzgl. Mehrwertsteuer) drauflegen müssen. Fast jeder zweite Autobesitzer zahlt zusätzlich mehr Kraftfahrzeugsteuer: bei zwei Liter Hubraum 160 Mark im Jahr. Der ADAC hat weitere Neuigkeiten zusammengestellt, auf die sich die Autofahrer einstellen müssen.

Zum Jahreswechsel gilt:
  • Pkw mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von sechs km/h, die bisher zulassungs- und steuerfrei auf unseren Straßen fahren durften, werden verboten. Kommentar: Warum?
  • Personen über 50 Jahre, die ihren LKW-Führerschein nicht haben umschreiben lassen, dürfen nicht mehr mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen fahren. Kommentar: Sinnlose Bürokratie.
  • Ein neuer Schwerbehinderten-Ausweis erleichtert Behinderten in ganz Europa das Parken. Die alten blauen deutschen Parkausweise werden kostenlos umgeschrieben. Kommentar: Für Urlauber und Geschäftsreisende sinnvoll.
Am 1. Februar 2001 tritt in Kraft:
  • Während der Fahrt darf man nicht mehr telefonieren, wenn dazu das Handy oder der Hörer des Autotelefons in die Hand genommen werden muss. Dieses Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Wer auf Telefonate während der Fahrt nicht verzichten will, sollte eine Freisprechanlage verwenden. Ab April wird bei Zuwiderhandlungen Verwarnungsgeld kassiert. Kommentar: Bereits mehrfach kritisierte Regelung - Rauchen, Lachen, Heulen, Streiten ist auch nicht explizit verboten. Die "normalen" Fahrlässigkeitsregeln waren ausreichend. Die neue Verordnung ist darüber hinaus in sich unschlüssig. Manuelles Wählen (der größte Ablenkungsmoment) ist weiterhin erlaubt, obwohl VoiceDialing heute schon im unteren Preissegment der Endgeräte beinahe Standard ist. Wäre das Verbot mit Ernsthaftigkeit betrieben worden und nicht aus populistischen Gründen, wäre auch das Verwarnungsgeld in sinnvoller Höhe festgelegt worden. In Anbetracht der geringen Entdeckungsgefahr und nur des doppelten Falschparken-Preises ist hier kein wirksames Instrument geschaffen worden. Schließlich: Warum auch im Stau das Telefonieren ohne Freisprechanlage verboten ist, solange der Motor läuft, bleibt unverständlich. Gerade im Winter ist es nicht unbedingt gemütlich und auch der Sicherheit nicht förderlich, den Motor abzustellen (Stichwort Heizungswirkung, Stromproduktion).
  • Abseits der Vorfahrtsstraßen wird es künftig mehr Tempo-30-Zonen in unseren Städten geben. Die Voraussetzungen für die Einrichtung solcher Niedrigtempo-Bereiche wurden geändert. In diesen Zonen gilt grundsätzlich rechts vor links. Kommentar: Rechts vor links schafft nach Überzeugung des Autors mehr Unfälle als Sicherheit. Riesige 30er-Zonen sind kontraproduktiv, nicht nur für Ortsfremde kaum überschaubar und schlicht überflüssig. Durch die abgeschaffte Voraussetzung der baulichen Änderung sind sie künftig noch schwieriger erkennbar. Immerhin: Die Regelung ist besser als die an sich geplante, Tempo 30 flächendeckend einzuführen und nur einige wenige Straßen explizit davon auszunehmen. Wie auch immer: Im Zuge der europaweiten Harmonisierung sind Probleme absehbar.
  • Ein neues Verkehrszeichen regelt die Vorfahrt im Kreisverkehr. Wer einfährt, muss warten. Wer im Kreis fährt, hat Vorfahrt. Beim Einfahren ist das Blinken verboten, beim Verlassen des Kreisverkehrs muss geblinkt werden. Im Kreis gilt absolutes Halteverbot. Kommentar: Blinken beim Ausfahren sollte selbstverständlich sein. Warum man beim Einfahren nicht mehr blinken darf, bleibt unklar: vermutlich, damit niemand vergisst, den Blinker abzuschalten. Würde man doch öfter so viel Rücksicht auf rücksichtslose Verkehrsteilnehmer nehmen ... - Hart an der Zeit, dasss alle Kreisverkehre auf die Vorfahrtsregelung umgestellt werden. In Erlangen beispielsweise herrscht an einem Kreisverkehr Rechts vor Links. Chaos und Unfälle sind vorprogrammiert.
  • Radfahrer dürfen in bestimmten dafür gekennzeichneten Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren. Auf Grund guter Erfahrungen während der jetzt zu Ende gehenden Versuchsphase wurde eine entsprechende Ausnahmevorschrift in das Gesetz aufgenommen. Zweifelsohne bequem für Fahrradfahrer, unsicher für sie und die Autofahrer, die damit nicht rechnen (z.B. an Rechts vor Links-Einmündungen). Extra-Beschilderung dringend notwendig.
  • Die "Reißverschlussregelung" an Stellen mit Fahrspurreduzierungen wurde in der StVO präzisiert. Die Autofahrer müssen künftig bis zur Verengung vorfahren und dürfen erst unmittelbar vor der Engstelle einfädeln. Kommentar: Endlich! Endlich auch explizit so geregelt. Man sollte das neue Regelwerk, das zur Stauvermeidung beiträgt, auch wenn es einige Zeitgenossen wohl nie glauben werden, sich sofort ins Handschuhfach legen. Bei Bedarf ist es so Querulanten, die ein Einfädeln an der Engstelle verhindern wollen, sofort auszuhändigen ...
  • Ein Änderung des §45 StVO wird es künftig erleichtern, ganze Straßenzüge und Innenstadtbereiche für kulturelle Veranstaltungen wie etwa Skatertreffen oder politische Demonstrationen zeitlich befristet zu sperren. Kommentar: Inhaltlich sinnvoll. Es handelt sich aber im Ergebnis um eine rein juristische Änderung.
Ab 1. November 2001 gilt:
  • Die Mineralölsteuer auf nicht schwefelarme Kraftstoffe wird um drei Pfennig pro Liter angehoben. Kommentar: Regelung hätte früher und stärker greifen sollen, um die Verbreitung schwefelarmer Kraftstoffe zu forcieren.

Noch keinen festen Zeitpunkt für das Inkrafttreten gibt es für die folgenden Planungen:
  • Die Alkoholvorschriften drohen weiter verschärft zu werden. 500 Mark Geldbuße sowie zusätzlich ein Monat Fahrverbot und vier "Flensburgpunkte" sollen künftig bereits ab 0,5 Promille verhängt werden. Die 0,8 Promillegrenze würde dann entfallen. Wer zweimal mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird, riskiert, dasss er zur MPU geschickt wird. Mit der Einführung einer Null-Promillegrenze für Fahranfänger ist im nächsten Jahr vermutlich nicht zu rechnen. In Anbetracht der alkoholbedingten Unfälle wohl sinnvoll, wenngleich zu bedenken ist, dasss die meisten dieser Unfälle sich im weit höheren Promillebereich abspielen, wo bereits heute empfindliche Strafen drohen. Die MPU ist nach wie vor das falsche Instrument, da zu subjektiv und jedenfalls den Anschein erweckend, nur als Geldquelle zu dienen.
  • Ein Verbot von Radarwarngeräten soll in die StVO aufgenommen werden. Kommentar: Das soll schon seit Jahren kommen. Ist aber auch nicht weiter wichtig; der Betrieb ist sowieso verboten.
  • Für die so genannten Anwohner/Bewohner-Parkbereiche in den dicht besiedelten Stadtgebieten wird es eine neue Regelung geben, die die Interessen von Anwohnern und Besucher besser unter einen Hut bringt.

  • Bayern und einige andere Länder möchten das Fahrverbot zur vollwertigen Hauptstrafe ausbauen und zwar auch dann, wenn das Delikt nicht mit dem Straßenverkehr zusammenhängt. Kommentar: Darüber könnte man seitenweise schreiben - oder einfach nur: Typisch Bayern.
  • Am 31. Dezember 2001 endet die Frist, bis zu der die neue Verbrauchsgüterregelung der EU in nationales Recht umgesetzt werden muss. Vorgesehen sind unter anderem längere Gewährleistungsfristen. Kommentar: Wir Verbraucher warten sehnlichst. Eine sechsmonatige Gewährleistungspflicht ist ein Witz. In vielen, auch europäischen, Ländern ist der Kunde zwei oder drei Jahre lang geschützt. Eine dadurch bedingte Verteuerung der Produkte dürfte sich in der Praxis kaum auswirken.
  • Rabattgesetz und Zugabeverordnung sollen im Laufe des Jahres fallen. Das hat Auswirkungen auf den Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen. Kommentar: Endlich! Diese Vorschriften waren im globalen Internet-Zeitalter schon lange nicht mehr verbraucherfreundlich.
  • Die Teilkaskoversicherung ersetzt bei vielen Versicherern keine Wildschäden mehr. Wer sich gegen solche Schäden absichern möchte, muss eine Vollkaskoversicherung abschließen. Außerdem wird in der Teilkaskoversicherung ein Schadensfreiheitsrabatt eingeführt. Kommentar: Auch hier wird wieder alles teurer. Wildschäden waren eine der Hauptrisiken in der Teilkasko.
Die erfreulichste Neuerung für die Autofahrer betrifft die so genannte Entfernungspauschale. Ab dem 1. Januar 2001 können Fernpendler für den Weg zur Arbeitsstelle 80 Pfennig pro "Entfernungskilometer" von der Steuer absetzen. Kommentar: Arbeitslose, Studenten, Rentner haben davon schlicht gar nichts. Warum Radfahrer genauso viel steuerlich absetzen können wie Autofahrer, bleibt das Geheimnis der Politiker.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.