Lesezeit: ~ 2 Minuten
Kündigungsfrist meist 30. November
ADAC-Tips zum Versicherungswechsel
Jährlich wechseln Millionen Autofahrer ihre Kfz-Versicherung mit der Aussicht auf finanzielle Vorteile. Zum einen ist bei
Ablauf des Versicherungsjahres eine reguläre Kündigung möglich. Die andere Variante ist die kurzfristige Kündigung bei
einer Prämienerhöhung oder nach einer Schadenregulierung. Der ADAC hat einige wichtige Tipps zusammengestellt:
Die reguläre Kündigung muss mindestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres bei der Versicherung eingegangen
sein. Für die meisten am Kalenderjahr orientierten Verträge ist der Stichtag der 30. November. In diesem Fall sollte das
Kündigungsschreiben - am besten per Einschreiben/Rückschein - spätestens am 25. November abgeschickt werden. Eine
Kündigungsbestätigung muss der Versicherer nicht ausstellen.
Erhöht der Versicherer die Prämie, zum Beispiel durch die Änderung der Typ- oder Regionalklasseneinstufung eines
Fahrzeugs, so kann der Versicherungsnehmer ab dem Erhalt der Mitteilung einen Monat lang ein Sonderkündigungsrecht in
Anspruch nehmen. Die Kündigung ist innerhalb dieses Monats an jedem Tag möglich, wirkt frühestens aber am Zeitpunkt der
angekündigten Vertragsänderung. Auch nach einer akzeptierten oder abgelehnten Schadenregulierung kann gekündigt werden,
allerdings auch wieder nur mit Monatsfrist. In diesem Fall rät der ADAC, den Vertrag eventuell erst zum Ende des
Versicherungsjahres zu kündigen, weil der Versicherer sonst die Prämie für den Rest des Jahres einbehalten darf.
Im Falle eines Fahrzeugverkaufs endet der Versicherungsvertrag nicht, wie vielfach angenommen wird, automatisch. Der
Verkäufer hat außerdem kein Kündigungsrecht. Dieses Recht haben nur der Käufer und der Versicherer. Aus diesem Grund
sollte man als Verkäufer unbedingt darauf achten, dasss das Auto möglichst bald umgemeldet wird. Wer als Verkäufer sicher
gehen möchte, sollte sein Fahrzeug vor dem Verkauf entweder stilllegen (abmelden) oder aber mit dem Käufer zur
Zulassungsstelle fahren, um dort den Wagen gemeinsam umzumelden. Wenn dies nicht möglich ist, empfiehlt es sich, vom
Käufer eine Kaution in Höhe des restlichen Versicherungs- und Steuerwerts zu verlangen.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten
Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht.
Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|