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Fehlzündungen sind keine "Peanuts" / Allgemeiner Entwicklungsstand entscheidend Händler muss knallendes Auto zurücknehmen
Wenn ein Auto ungewöhnliche Knallgeräusche von sich gibt oder der Motor in Folge von Fehlzündungen
unregelmäßig läuft, so kann dies ein Grund sein, den Wagen zurückzugeben. Dies entschied das OLG
Saarbrücken (- 4 U 643/98-142 -) in einem Urteil vom 29.06.1999, das der ADAC in seiner
Rechtszeitschrift (DAR 2000, Seite 361) veröffentlicht hat.
Nach Meinung des Gerichts ist dabei nicht der Entwicklungsstand der betreffenden Fahrzeugmarke entscheidend, sondern der allgemeine technische Standard vergleichbarer Fahrzeuge. In dem vorliegenden Fall hatte der Käufer beim Händler mehrmals erfolglos auf die seltsamen Motorgeräusche hingewiesen, ohne dass dieser in der Lage gewesen wäre, den Mangel abzustellen. Die berechtigten Reklamationen wurden vom Verkäufer als "Peanuts" abgetan. Somit ist es dem Käufer nach Ansicht des Gerichts nicht mehr zumutbar, weitere Mängelrügen an den Verkäufer zu richten. Er kann stattdessen den Kaufvertrag rückgängig machen und den Wagen zurück geben.
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Redaktion: Hanno S. Ritter
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