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Donnerstag, 25. April 2024
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Versicherungsbetrug kann teuer zu stehen kommen

Versicherung gelinkt - Schadensersatz verspielt

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, und doch versucht so mancher Geschädigte im Versicherungsfall ein bisschen mehr herauszuschlagen, als ihm eigentlich zusteht. So geschehen in einem vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall:

Für nur 32.000 Mark erwarb ein deutscher Autoliebhaber eine re-importierte Nobelkarosse aus der EG. Seine Freude über das Schnäppchen währte jedoch nicht lang. Das edle Stück wurde ihm kurz nach dem Erwerb gestohlen. Pflichtgemäß meldete der Geschädigte den schmerzlichen Verlust seiner Versicherung. Als er allerdings den Kaufpreis des Fahrzeugs beziffern sollte, hatte die Ehrlichkeit ein Ende: Er benannte den höheren Listenpreis des Pkw in Höhe von 40.500 Mark.

Im nachfolgenden Prozess kam die Wahrheit ans Licht. Pech für den unehrlichen Versicherten: Das Oberlandesgericht Hamm entschied in dem vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall (- 6 U 166/98 -), dass die Versicherung vollständig leistungsfrei werde, also gar nicht zahlen müsse. Der Geschädigte habe durch die präzise Angabe von 40.500 Mark als angeblichen Kaufpreis den Anschein einer konkreten Erinnerung erweckt, befanden die Richter. Er habe versucht, den günstigen Kaufpreis zu verschweigen, um nach dem deutschen Listenpreis entschädigt zu werden.

Das OLG Hamm kam im Urteil zu dem Schluss, dasss unrichtige Angaben zum Kaufpreis generell geeignet seien, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden. Dies führe zu dessen Leistungsfreiheit, unabhängig davon, ob die Interessen tatsächlich beeinträchtigt wurden oder nicht.

Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Telefon 0180-5-254555 (0,24 DM/Min. im Festnetz der DTAG)
text  Hanno S. Ritter
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