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Donnerstag, 28. März 2024
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Gericht nimmt grob fahrlässiges Verhalten an

Auch Elfjährige muss aufpassen

Wenn ein elfjähriges Kind in einem Auto unachtsam die Beifahrertür aufreißt und dabei ein vorbeifahrendes Auto beschädigt, muss die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.

Der ADAC berichtet in seiner Rechtszeitschrift DAR (Deutsches Autorecht 2000, Seite 273) über ein Urteil, das vom Landgericht Mainz (Urteil vom 16.11.1999; - 6 S 15/98 -) gefällt wurde. Danach darf von einem gesunden elfjährigen Kind durchaus erwartet werden, dasss es sich beim Aussteigen richtig verhält und die möglichen Folgen seiner Unachtsamkeit erkennt.

Zu dem Unfall war es gekommen, nachdem die Fahrerin eines Pkw vorschriftsmäßig auf der linken Seite einer Einbahnstraße parkte. Als die hinten rechts sitzende Tochter zur Straße hin aussteigen wollte, verkratzte sie beim Öffnen der Tür einen gerade vorbeifahrenden Pkw. Darin sah die Kammer ein grob fahrlässiges Verhalten. Aber auch die Mutter hat sich nach Ansicht des Gerichts nicht richtig verhalten und ihre Aufsichtspflicht in hohem Maße vernachlässigt. Sie hätte das Kind auf die Gefahren beim Aussteigen hinweisen und diesem behilflich sein müssen.
text  Hanno S. Ritter
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