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Donnerstag, 18. April 2024
Entlastung durch 44 statt 40 Tonnen / Gängige Grenze im Kombinierten Verkehr

Initiative mahnt höheres Gewicht für Lkw an

Wie schwer darf ein Lkw sinnvollerweise sein? Darüber herrscht schon lange Diskurs zwischen verschiedenen Interessengruppen. Jetzt hat eine Initiative aus Wirtschaftsverbänden erneut eine zehnprozentige Anhebung der Grenze auf das sowieso schon oft genutzte Limit angemahnt. Die Argumente klingen sinnvoll.
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Eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts von 40 Tonnen auf 44 Tonnen fordert das Bündnis "Initiative Verkehrsentlastung". Der Zusammenschluss von 17 Wirtschaftsverbänden weist darauf hin, das im sogenannten Kombinierten Verkehr (Lkw plus Schiff oder Schiene) ohnehin bereits mit 44 Tonnen gefahren werden darf.

Die Anhebung der Gewichtsgrenze habe, anders als das teilweise ins Spiel gebrachte 60-Tonnen-Limit, nur geringe Auswirkungen auf die Brückenbelastung, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier "Logistik-Engpässe bekämpfen – zulässiges Lkw-Gesamtgewicht angleichen" (Download-Link im nachfolgenden Kasten) unter Verweis auf ein aktuelles Gutachten.

Demgegenüber würde die Zahl der Transporte bei einer um 15 Prozent höheren Nutzlast (30 statt 26 Tonnen) rechnerisch um acht Prozent und damit um mehrere Millionen Fahrten gesenkt werden. Dies ginge einher nicht nur mit weniger Kraftstoffverbrauch und Abgasen, sondern auch mit weniger Unfällen. Zudem würde die Infrastruktur besser genutzt, vulgo: Staus verringert.

Dazu käme ein positiver Einfluss auf das zunehmende Problem des Mangels an Lkw-Fahrern. Schließlich, so argumentiert die Initiative, würde eine Anhebung der Gewichtsgrenze eine Angleichung an die Vorschriften in etlichen Nachbarländern bedeuten. Außer in Österreich, Polen und in der Schweiz gelten vielerorts höhere Limits, die jetzt geforderten 44 Tonnen etwa sind geltende Rechtslage in Belgien, Luxemburg, Frankreich und Tschechien.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
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