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Freitag, 29. März 2024
Zahl der Verkehrstoten praktisch konstant

Unfallstatistik Februar 2018: Kaum Veränderung

Im zweiten Monat des Jahres liest sich die Unfallstatistik ähnlich wie im ersten: Minimal weniger Getöteten stehen etwas mehr Verletzte gegenüber.
Unfallstatistik Februar 2018: Kaum Veränderung
ADAC
Im Februar 2018 gab es weniger Getötete,
aber mehr Verletzte im Straßenverkehr
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Im Februar 2018 starben 177 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen, zwei weniger als im Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag in Wiesbaden weiter mitteilte, stieg demgegenüber die Zahl der Verletzten um 1,7 Prozent auf rund 22.900. Zahlen zum Unfallgeschehen veröffentlichte die Behörde für Februar nicht.

Von Januar bis Februar 2018 wurden auf Deutschlands Straßen 405 Personen getötet. Damit kamen seit Jahresanfang drei Personen weniger ums Leben als in den ersten zwei Monaten des Jahres 2017. Die Zahl der Verletzten stieg in diesem Zeitraum um 2,3 Prozent auf rund 48.900.

In den ersten beiden Monaten wurden insgesamt rund 392.500 Straßenverkehrsunfälle polizeilich aufgenommen, 0,3 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Davon waren 37.300 Unfälle (+ 2,2 %), bei denen mindestens eine Person zu Schaden kam, und weitere 355.200 reine Sachschaden-Crashs (+ 0,1 %).
Grundsätze der Unfallstatistik
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert, so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.

Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.
text  Hanno S. Ritter
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