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Freitag, 29. März 2024
DarsGo-Unit ab April obligatorisch

Slowenien: Maut-Transponder für alle Kfz ab 3,5 Tonnen

Wer auf slowenischen Autobahnen oder Schnellstraßen mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht unterwegs ist, kann und muss ab April das schrankenlose Mautsystem DarsGo nutzen, das einen Transponder im Auto voraussetzt. Das gilt auch für schwere Wohnmobile.
Slowenien: Maut-Transponder für alle Kfz ab 3,5 Tonnen
darsgo
Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen benötigen
in Slowenien jetzt diese Mautbox
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Die streckenabhängige Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht in Sloweniens muss ab 1. April über einen sogenannten "DarsGo unit"-Transponder an der Innenseite der Windschutzscheibe bezahlt werden. Darauf weist der ADAC hin.

Bei der "DarsGo unit" handelt es sich um ein Funk-Kommunikationsgerät, das eingehende Signale aufnimmt und weiterleitet. Dieses ermöglicht eine automatische Mautabrechnung. Der Stopp an den Mautstationen entfällt. Die bisherigen Bezahlsysteme - bar, mit Kreditkarte oder über aufladbare Mautkarten - werden ungültig. Betroffen sind nicht nur Lkw und Reisebusse, sondern auch schwere Wohnmobile.

Die Mautbox funktioniert in ähnlicher Weise wie die österreichische "Go Box", kann aber nicht in Österreich erworben werden. Wer aus dem Ausland kommt und ohne "DarsGo unit" direkt auf einer slowenischen Autobahn weiterfährt, darf nach Angaben des Clubs ohne das Gerät bis zur ersten DARS-Servicestation weiterfahren. Dort muss er anhalten und den Transponder erwerben, ansonsten drohen empfindliche Strafen zwischen 300 und 800 Euro. Die slowenischen Polizeibehörden sind bei ausländischen Kraftfahrern befugt, die Geldbuße an Ort und Stelle einzuziehen. Bei Sofortzahlung wird den Angaben zufolge ein Rabatt von 50 Prozent gewährt.

Die Registrierung für "DarsGo" ist an allen Servicestationen der Autobahngesellschaft DARS oder auf deren Webseite möglich. Die Ausgabe der "DarsGo unit" erfolgt an den Servicestationen "DarsGo servis", hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von zehn Euro an. Die fahrzeuggebundene Box bleibt im Eigentum des Mautbetreibers, eine Kaution fällt nicht an.

Für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen ändert sich nichts. Für sie gilt weiterhin die reguläre Vignette.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
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