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Mittwoch, 24. April 2024
Leuchtende oder auch nur baumelnde Gegenstände sind gefährlich

Weihnachtsbeleuchtung am Auto: Aus gutem Grund verboten

Wer viel hinter dem Steuer sitzt, will es jetzt möglicherweise auch dort adventlich haben. Illuminierte Schneemänner, blinkende Sterne, bunt leuchtende Nikoläuse im Cockpit haben Konjunktur. Doch sie sind nicht nur verboten, sondern auch gefährlich.
Weihnachtsbeleuchtung am Auto: Aus gutem Grund verboten
TÜV Süd
Weihnachtsschmuck ist im Auto
(vielleicht) schön, aber nicht sinnvoll
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Weihnachtsstimmung hinter dem Steuer? Das Internet ist voll von Angeboten, mit denen man das Armaturenbrett adventlich illuminieren könnte. Der Gesetzgeber hält jedoch nichts davon und verbietet solche Schmuckbeleuchtung. Das geht aus Paragraph 49a der Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung StVZO hervor und gilt ebenfalls für blinkende und umlaufende LED-Namensschilder sowie beleuchtete Firmenzeichen.

Eberhard Lang von TÜV SÜD erklärt: "Alles, was innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs leuchtet, muss vorgeschrieben oder zulässig sein. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden." Das Verbot hat auch mit der Sicherheit zu tun: Lichter können schnell mit Warnzeichen verwechselt werden. "Dann wird's gefährlich", sagt der TÜV-Mann.

Selbst meist zulässige unbeleuchtete Dekoartikel im Auto sind nicht empfehlenswert: Das menschliche Auge gewöhnt sich an Babyschuhe, "Duftbäume" oder Religionszeichen, die am Innenspiegel baumeln. In der Folge werden überraschend auftretende, sich bewegende Objekte auf der Straße später wahrgenommen - etwa rennende Kinder. Wer darauf verzichtet und die Sicht aus der Frontscheibe auch nicht mit alten Mautplaketten, sonstigen Aufklebern oder Navi-Halterungen behindert, macht vieles richtig.
text  Hanno S. Ritter
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