Ferienreiseverordnung im Juli und August
Fahrverbot zur Ferienzeit: Brummis unerwünscht
Alle Jahre wieder greift zur Sommerzeit eine streng genommen merkwürdige Regelung: Lastwagen dürfen auch an Samstagen nicht die
Autobahnen befahren, damit der Urlaubsverkehr mehr Platz hat.
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Im Hochsommer müssen
Lastwagen samstags pausieren
Das Fahrverbot betrifft Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger,
es gilt im Juli und August an allen Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot.
Die Maßnahme bedeute weniger Staus, mehr Platz für Pkw und eine "stressfreiere Fahrt" in den Urlaub und zurück,
erklärt Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Gerade an den Wochenende seien viele Familien mit dem Auto
auf dem Urlaubsweg.
Betroffen von dem Fahrverbot ist nicht das gesamte Autobahnnetz. Das Verbot bezieht sich auf einzelne, von den Ländern
ausgewählte Teilstücke der wichtigsten Autobahnen (A1 bis A10, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995) sowie
zwei stark befahrene Bundesstraßen (B31, B96). Von der Regelung nicht umfasst sind u.a. Fahrten zur Beförderung frischer
Lebensmittel sowie solche im kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene und Straße/Hafen unter bestimmten Bedingungen.
Die genauen Vorschriften finden sich in der 1985 eingeführten "Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der
Straße" (Ferienreiseverordnung), die auf der Website des Ministeriums heruntergeladen werden kann.
Das sommerliche Lkw-Fahrverbot ist keine rein deutsche Erscheinung. Auch Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Polen und
Tschechien kennen ähnliche Regelungen.