Ferngesteuerte Drohnen sind ein Heidenspaß für die einen, für die anderen möglicherweise eine zunehmende Gefahr: Der ADAC sieht
die Sicherheit seiner Rettungshubschrauber beeinträchtigt.
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Der ADAC sieht solcherart ferngesteuerte Quadrocopter
("Drohnen") als Gefahr für seine Rettungshubschrauber
Der Freizeitspaß mit Drohnen birgt Gefahren, warnt der ADAC. Nämlich dann, wenn die Geräte die Flugbahn von Hubschraubern kreuzen. "Trotz
ihrer geringen Masse können sie, bedingt durch ihre kinetische Energie, einen Hubschrauber gefährden und im ungünstigsten Fall zum Absturz
bringen", sagte ein Sprecher des Clubs am Dienstag in München. Die schlechte Sichtbarkeit der Drohnen aufgrund ihrer geringen Größe
und der oftmals dezenten Farbgebung erschwere ein Ausweichen in der Luft.
Nach Ansicht des ADAC sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu unbemannten Luftsystemen, gerade im Hinblick auf die Entwicklungen in
diesem Bereich, nicht ausreichend. Vor allem Neueinsteiger in das Hobby sollten sich vor Inbetriebnahme über die geltenden Bestimmungen
informieren. So dürfen nur Modelle unter fünf Kilogramm ohne spezielle Erlaubnis aufsteigen, zwischen fünf und 25 Kilogramm bedarf es der
Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtlandesbehörde. Wer eine Drohne steuert, braucht eine gesonderte Halterhaftpflichtversicherung.
Generell dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden. Der ADAC fordert ein verpflichtendes Anti-Kollisionslicht als Standardausrüstung.
Für die Außenkontrolle von Hochhäusern oder spektakuläre Luftaufnahmen werden ferngesteuerte Multikopter mit integrierter Funkkamera,
umgangssprachlich Drohnen genannt, von Profis schon lange eingesetzt. Seit diese Fluggeräte erschwinglich geworden sind, nutzen sie
auch immer mehr Hobby-Piloten. Die Bandbreite reicht von kleinen Spielzeugen für den Flug durchs heimische Wohnzimmer bis zu mehreren
tausend Euro teuren High-Tech-Geräten.