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Donnerstag, 28. März 2024
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Schlüsselnummer 192 im Pkw-Führerschein nach Schulung erhöht Gewichtsgrenze

Führerschein-Recht: Neue Ausnahmeregel für Elektro-Transporter

Die deutschen Führerschein-Regeln sind um eine weitere Ausnahme reicher: Schwere Kleintransporter dürfen nun auch mit der Pkw-Fahrerlaubnis bewegt werden – wenn sie denn elektrisch angetrieben sind und wenn der Bürokratie Genüge getan wird. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge erlassen. Danach ist es möglich, elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit einem Pkw-Führerschein zu fahren. Normalerweise liegt die Grenze bei 3,5 Tonnen, das Gewicht der Batterie bleibt bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen nun sozusagen außen vor.

Mit dieser Ausnahme-Regelung will der Bund einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf solcher Fahrzeuge schaffen. "Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste wird es attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen", erklärte Minister Alexander Dobrindt, die Zielgruppe sehr scharf umreißend.

Die "Vierte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung" vom 22.12.2014 wurde am 30.12.2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, tritt zum 31.12.2014 in Kraft und gilt bis Ende 2019. Voraussetzung ist neben der Verwendung des Fahrzeugs zum Gütertransport - Wohnmobile und dergleichen werden nicht gefördert - eine zusätzliche Fahrzeugeinweisung des Fahrers. Sie umfasst mindestens fünf Stunden Unterricht und einen praktischen Teil auf nicht-öffentlichen Straßen. Die in der Verordnung festgelegte Teilnahmebestätigung berechtigt sodann zum Antrag auf Eintragung der Schlüsselnummer 192 in den Führerschein bei der zuständigen Behörde.
text  Hanno S. Ritter
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