Mautpflicht für weitere Bundesstraßen und Lkw ab 7,5 Tonnen
Bundesregierung beschließt Ausweitung der Lkw-Maut![]() Toll Collect
Die Lkw-Maut wird auf
mehr Strecken und Fahrzeuge ausgeweitet
ANZEIGE Zum 1. Juli 2015 wird die Lkw-Maut auf weitere rund 1.100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen ausgeweitet. Zum 1. Oktober 2015 wird zusätzlich die Gewichtsgrenze, ab der Lkw mautpflichtig sind, von bisher 12 Tonnen auf dann 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt. In einem dritten Schritt soll die Lkw-Maut ab 2018 auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden. Mit der Ausweitung der Lkw-Maut sichere man wichtige Einnahmen, um die Straßeninfrastruktur weiter zu modernisieren, erklärte Dobrindt, die "Verbreiterung und Vertiefung der Lkw-Maut" bringe allein in dieser Wahlperiode rund 875 Millionen Euro zusätzlich. "Die Mehreinnahmen investieren wir zweckgebunden in den Straßenbau. Wir realisieren damit einen weiteren wichtigen Baustein meines Investitionshochlaufs, mit dem wir unsere Verkehrswege noch leistungsfähiger machen." Die Lkw-Maut wird seit Januar 2005 auf den rund 12.800 Kilometern Bundesautobahnen und seit August 2012 zusätzlich auf rund 1.200 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut lagen 2013 bei rund 4,4 Milliarden Euro. Bereits zum Jahresbeginn 2015 wird mit einer neuen, eigenen Kategorie für Euro-VI-Fahrzeuge der Einsatz besonders umweltfreundlicher Lkw gefördert. Zudem werden ab diesem Zeitpunkt einheitliche Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen gelten. text Hanno S. Ritter
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