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Donnerstag, 28. März 2024
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TÜV Nord: Hohe Strafen bei fehlender Weiterbildung

Fortbildung für Berufskraftfahrer jetzt obligatorisch

Seit dem 10. September 2014 müssen alle Kraftfahrer im Güterverkehr eine zusätzliche Fortbildung von 35 Stunden nachweisen. Wer die europaweit geltende Frist versäumt hat, sollte seinen Lkw stehen lassen, bis alle Kurse nachgeholt sind: Andernfalls drohen hohe Strafen, so der TÜV Nord. Über 500.000 Berufskraftfahrer gibt es in Deutschland nach Zahlen des Bundesamts für Güterverkehr (Stand 2013). Alle Kraftfahrer, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen fahren, müssen seit dem 10. September eine zusätzliche Weiterbildung laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BkrFQG) nachweisen, um weiterhin ihren Beruf ausüben zu dürfen.

Inhalte der EU-weit verbindlichen Pflichtschulung sind beispielsweise Sicherheitsaspekte, wirtschaftliches Fahren und Sozialvorschriften. Damit stehen auch Kuriere, Paket- und Expressdienst-Fahrer, Kraftfahrer in der Forstwirtschaft sowie der Abfallversorgung und in Handwerksunternehmen in der Pflicht, die Fortbildung zu absolvieren. Nach Schätzungen des Schulungszentrums des TÜV Nord haben jedoch immer noch nicht alle Kraftfahrer die Pflichtqualifikation absolviert.

"Wer jetzt auf Europas Straßen Güter transportiert, muss die Schlüsselnummer 95 im Führerschein nachweisen. Für Fahrer mit der beschleunigten Grundqualifikation ist das nach bestandener IHK-Prüfung bereits erledigt. Wer jedoch den Führerschein vor dem 9. September 2009 gemacht hat, muss spätestens jetzt die nötige Fortbildung nachweisen", erklärt Kai-Uwe Fischer, Schulungsleiter für den Berufskraftfahrer-Bereich bei TÜV Nord. Das gelte für Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE. Und anschließend heißt es dranbleiben, denn jeder Kraftfahrer muss die Fortbildung alle fünf Jahre wiederholen.

Bei Verstößen, die im Rahmen von Kontrollen durch den Kontrolldienst des Bundesamtes für Güterverkehr oder durch die Polizei festgestellt werden, drohen den Betroffenen laut TÜV Geldstrafen bis zu 5.000 Euro. Auch für Arbeitgeber können die fehlenden Nachweise teuer werden. "Verantwortlich für die Schulungen ist letztendlich aber jeder Führerscheininhaber selbst", so Fischer.
text  Hanno S. Ritter
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