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Donnerstag, 28. März 2024
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Ferienreiseverordnung verbannt Lkw samstags von den Autobahnen

Fahrverbot zur Ferienzeit: Urlauber statt Laster

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Fotolia / digitalstock
Samstags sind im Juli
und August viele Autobahnen für Lkw tabu
Alle Jahre wieder greift zur Sommerzeit eine streng genommen merkwürdige Regelung: Lastwagen dürfen samstags nicht die Autobahnen befahren, damit der Urlaubsverkehr mehr Platz hat. Das Fahrverbot betrifft Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger, es gilt im Juli und August an allen Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot.

Die Maßnahme mache die Straßen "brummifrei", erklärte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Das bedeute weniger Stau, mehr Platz für Pkw und einen, so wörtlich, "stressfreien Urlaubsbeginn".

Betroffen von dem Fahrverbot ist nicht das gesamte Autobahnnetz. Das Verbot bezieht sich auf einzelne, von den Ländern ausgewählte Teilstücke der wichtigsten Autobahnen (A1 bis A10, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995) sowie zwei stark befahrene Bundesstraßen (B31, B96). Von der Regelung nicht umfasst sind u.a. Fahrten zur Beförderung frischer Lebensmittel sowie solche im kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene und Straße/Hafen unter bestimmten Bedingungen. Die genauen Vorschriften finden sich in der 1985 eingeführten "Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße" (Ferienreiseverordnung), die auf der Website des Ministeriums heruntergeladen werden kann.

Das sommerliche Lkw-Fahrverbot ist keine rein deutsche Erscheinung. Auch Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Polen und Tschechien kennen ähnliche Regelungen.
text  Hanno S. Ritter
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