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Freitag, 29. März 2024
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ACE fordert Null-Promille-Grenze

Alkoholunfälle: Ein Drittel Rückgang in zehn Jahren

Innerhalb von zehn Jahren ist die Zahl der geahndeten Alkoholdelikte im Straßenverkehr um fast ein Drittel gesunken, geht aus einer aktuellen Studie hervor. Ein komplettes Alkoholverbot könnte diese Zahl sicher noch verbessern. Trinken und Fahren verträgt sich nicht - zu dieser Einsicht kommen offenbar immer mehr Verkehrsteilnehmer. Innerhalb von zehn Jahren ist die Zahl der geahndeten Alkoholdelikte im Straßenverkehr um 32,8 Prozent gesunken. Darauf hat der ACE Auto Club Europa in Stuttgart anlässlich der Veröffentlichung einer Studie zur Entwicklung der Alkoholdelikte in Deutschland hingewiesen, die Zahlen von Kraftfahrt-Bundesamt, Statistischem Bundesamt und der Bundesanstalt für Straßenwesen auswertet.

Demnach sind seit 2003 nicht nur die durch Alkoholkonsum verursachten Unfälle mit Personenschaden um ein Drittel zurückgegangen, entsprechend weniger wurden seitens der Behörden auch Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) angeordnet. Erstmals gilt Alkohol nicht mehr als eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle. Die insgesamt positive Entwicklung kann nach Ansicht des ACE jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Trunkenheitsfahrten nach wie vor fatale Folgen nach sich ziehen: Jeder zehnte Unfalltote starb auch 2012, weil Alkohol im Spiel war.

Häufig sind Alkoholsünder im Straßenverkehr auch Temposünder, schlussfolgert der ACE aus den polizeilichen Unfallberichten. Junge Leute bis zum Alter von 30 Jahren seien immer noch überproportional häufig an Alkoholunfällen beteiligt. "Wir müssen konstatieren, dass trotz gesetzlicher Restriktionen und sichtbarerer Erfolge von Anti-Alkoholkampagnen noch zu viele junge Leute die Unvereinbarkeit von Trinken und Fahren nicht richtig verinnerlicht haben", heißt es beim ACE.

Die Zahl der männlichen Beteiligten an Alkoholunfällen liegt laut ACE-Bericht sieben Mal höher als die der Frauen. Der Club zeigte sich beunruhigt, dass drei Viertel aller Beteiligten an Alkoholunfällen eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille aufgewiesen haben. Dieser Wert markiert nach deutscher Rechtsprechung die Grenze zur "absoluten Fahruntüchtigkeit" bei Kraftfahrern. Den größten Anteil (17 %) machten bei den Beteiligten an Alkoholunfällen Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 2 bis 2,5 Promille aus.

Der ACE erneuerte seine Unterstützung für die vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und von der Deutschen Verkehrswacht (DVW) erhobene Forderung nach einem strikten Alkoholkonsumverbot für Kraftfahrer. "Wir erwarten, dass das jetzt auf die Agenda der Koalitionsverhandlungen gesetzt wird", sagte ACE-Vorsitzender Wolfgang Rose. Aktuell gilt die Null-Promille-Grenze nur für Führerscheinneulinge während der zweijährigen Probezeit oder unter 21 Jahren, im übrigen herrscht eine 0,5-Promille-Grenze, wobei jedoch bei Fahrfehlern bereits ab 0,3 Promille Strafen drohen.
text  Hanno S. Ritter
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