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Dienstag, 19. März 2024
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Richtlinien sehen vier neue Außerorts-Straßentypen vor

Fernstraßen künftig dreispurig mit grünem Mittelstreifen

BASt
Richtlinien sehen vier
neue Sraßentypen vor
Angesichts hoher Unfallopferzahlen auf Außerortsstraßen sollen diese künftig stärker standardisiert werden. Die neuen Richtlinien sehen vier verschiedene Straßentypen vor – oft mit Überholstreifen und teilweise mit einem neuen optischen Merkmal. Die neuen "Richtlinien für die Anlage von Landstraßen" (RAL) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) basieren auf Erkenntnissen mehrerer Projekte aus dem Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Die RAL bilden künftig die Grundlage für alle Planungen und Entwürfe für den Neubau sowie den Um- und Ausbau von Landstraßen in der Baulast des Bundes.

Nach dem vom BMVBS erarbeiteten Verkehrssicherheitsprogramm 2011 ist es ein wesentliches Ziel, die Verkehrssicherheit auf Landstraßen zu erhöhen, da auf diesen rund 60 Prozent aller in Deutschland im Straßenverkehr Getöteten zu verzeichnen sind. Dafür sehen die RAL - im Interesse einer möglichst einheitlichen Streckencharakteristik über längere Abschnitte im Straßennetz - eine stärkere Standardisierung zukünftiger Landstraßen vor. Abhängig von deren Verbindungsfunktion im Straßennetz und dem Verkehrsaufkommen sind in den RAL vier Landstraßentypen mit deutlich unterschiedlichen Entwurfs- und Betriebsmerkmalen vorgesehen.
Fernstraßen
So sollen Fernstraßen künftig durchgängig mit drei Fahrstreifen ausgebildet werden. Der mittlere Fahrstreifen ist dabei abwechselnd der einen oder der anderen Fahrtrichtung als Überholfahrstreifen zugeordnet, so dass die riskante Nutzung der Gegenfahrbahn zum Überholen weder erforderlich noch erlaubt ist. Verknüpfungen mit dem nachgeordneten Straßennetz sollen kreuzungsfrei mit Ein- und Ausfädelungsstreifen ausgebildet werden. Völlig neu ist breiter Mittelstreifen mit grüner Einfärbung.
Überregionalstraßen
Etwas weniger stark belastete Strecken sollen als Überregionalstraßen in regelmäßigen Abständen dreistreifige Abschnitte aufweisen und dadurch Überholvorgänge in den zweistreifigen Abschnitten soweit wie möglich vermeiden. Kreuzungen und Einmündungen sollen mit Ampeln geregelt werden. Die Mittelmarkierung zur Trennung der Fahrtrichtungen wird mit doppelten Linien ausgeführt.
Regionalstraßen
Straßen mit mittlerem Verkehrsaufkommen werden konventionell zweispurig ausgeführt. Kreuzungen werden durch Ampeln oder Kreisverkehre ausgestaltet.
Nahbereichsstraßen
Die schwach belasteten Nahbereichsstraßen sollen nur einen breiten Fahrstreifen ohne Mittelmarkierung aufweisen, der von den Verkehrsteilnehmern in beiden Fahrtrichtungen benutzt und durch zwei seitlich vom Fahrbahnrand abgesetzte Leitlinien begrenzt wird. "Diese können bei der Begegnung von zwei Fahrzeugen mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren werden", heißt es, die breiten abgerückten Randmarkierungen sollen dazu beitragen, das Abkommen von der Fahrbahn im Begegnungsfall zu vermeiden.
text  Hanno S. Ritter
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