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Lkw-Fahrverbot zur |
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Stauvermeidung an Samstagen im Sommer |
Alle Jahre wieder zur Sommerzeit greift eine streng genommen merkwürdige Regelung: Die Lkw dürfen samstags nicht die Autobahnen befahren,
um Platz zu machen für den Urlaubsverkehr.
Das Fahrverbot betrifft Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger,
es gilt im Juli und August an allen Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot.
Die Maßnahme sei im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs "erforderlich", heißt es beim Bundesverkehrsministerium
(BMVBS). Mit den Fahrverboten für Lkw auch an Samstagen entlaste man die Straßen, erklärte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer
(CSU). Wer jetzt in den "wohlverdienten" Sommerurlaub starte und für die Reise das Auto wähle, solle sich dennoch früh informieren,
wann und auf welchen Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen sei.
Betroffen von dem Fahrverbot ist nicht das gesamte Autobahnnetz. Das Verbot bezieht sich auf einzelne Teilstücke der wichtigsten Autobahnen
(A1 bis A10, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995) sowie zwei stark befahrene Bundesstraßen (B31, B96). Von der Regelung
nicht umfasst sind u.a. Fahrten zur Beförderung frischer Lebensmittel sowie solche im kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene und
Straße/Hafen unter bestimmten Bedingungen. Die genauen Vorschriften finden sich in der 1985 eingeführten "Verordnung zur Erleichterung
des Ferienreiseverkehrs auf der Straße" (Ferienreiseverordnung), die auf der BMVBS-Website heruntergeladen werden kann.
Das Lkw-Fahrverbot in der Sommerzeit ist keine rein deutsche Erscheinung. Auch Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Polen und
Tschechien kennen ähnliche Regelungen.