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Donnerstag, 28. März 2024
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Neue Bestimmung ab Janaur 2013

Frankreich: Reflektierende Kleidung für Motorradfahrer

Ab dem 1. Januar 2013 müssen Motorradfahrer in Frankreich reflektierende Warnkleidung tragen, meldet der ADAC. Die in Sachen Sicherheit begrüßenswerten Bestimmungen sind anwenderfreundlich gestaltet. Die neue Verordnung sieht vor, dass ab einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mindestens 150 Quadratzentimeter auf der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen.

Die Bekleidung muss nicht von vornherein reflektieren. Auch eine zusätzliche Armbinde in ausreichender Größe ist beispielsweise zulässig. Das Material muss nur in der Nacht reflektieren und nicht fluoreszierend sein. Auch eine bestimmte Farbe wird von den französischen Behörden nicht vorgeschrieben. Das reflektierende Material muss für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar am Oberkörper getragen werden.

Zuwiderhandlungen gegen die Tragepflicht werden laut ADAC mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet.
text  Hanno S. Ritter
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