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Donnerstag, 28. März 2024
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Neue Kennzeichnung erfasst nur drei Qualitäts-Kriterien

Juni 2012: Das Reifenlabel kommt

Juni
EU
Das neue Reifenlabel
Anfang Juni ist es soweit: Die ersten Reifen mit dem neuen EU-Reifenlabel werden im Handel auftauchen, ab November gilt die Kennzeichnungspflicht. Genau wie bei Weißer Ware sollten Autofahrer das Label aber nicht als alleiniges Entscheidungskriterium beim Reifenkauf heranziehen. Rollwiderstand, Nasshaftung und externes Rollgeräusch - das sind die drei Kriterien, über die das Reifenlabel informiert. Ähnlich wie bei Waschmaschinen, Kühlschränken oder Fernsehern wird damit nur ein Teil der Eigenschaften bewertet. Das Label informiert nicht über Fahrstabilität, Seitenführung in Kurven, Aquaplaningeigenschaften, Trockenhaftung, Lebensdauer und bei Winterreifen nicht über den Grip auf Schnee und Eis. Die Bewertung dieser Kriterien obliegt auch in Zukunft Fachmagazinen, Automobilclubs und Prüforganisationen.

Der im Label erfasste Rollwiderstand ist nichts anderes als die Kraft, die aufgebracht werden muss, um den Reifen am Laufen zu halten. Am Rollwiderstand kann die Energieeffizienz eines Reifens festgemacht werden. Dargestellt wird der Rollwiderstand auf dem Label durch einen Reifen mit einer Zapfsäule. Zwischen den einzelnen Energieeffizienzklassen liegt nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) ein zusätzlicher durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch von etwa 0,1 Liter auf 100 Kilometer. Ein Reifen der Klasse C verbraucht also bei einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern etwa 15 Liter mehr Sprit - entsprechend aktuell rund 25 Euro - als ein Reifen der Klasse B.

Die Nasshaftung bewertet den Grip des Reifens und damit des gesamten Autos auf nasser Fahrbahn. Dargestellt wird sie auf dem Label durch einen Reifen und eine Regenwolke. Die Kategorien "D" und "G" sind nicht belegt. Zwischen den einzelnen Klassen liegt ein zusätzlicher Bremsweg von drei (A zu B) bis sechs Metern (F zu E) auf nasser Straße bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h. Das bedeutet, dass ein Reifen der Klasse C auf einer durchschnittlich griffigen Straße vier Meter später zum Stehen kommt als einer der Klasse B - was nur wie eine knappe Wagenlänge klingt, ist in der Realität ein himmelweiter Unterschied: Während das eine Fahrzeug einen Unfall etwa am Stauende knapp verhindert, prallt das andere mit 25 bis 30 km/h auf den Vordermann.

Das Rollgeräusch gibt Aufschluss über den Geräuschpegel des Reifens in Dezibel. Dabei bedeutet jeder zusätzliche schwarze Streifen im Piktogramm einer Erhöhung des Rollgeräuschs. Das Piktogramm mit drei schwarzen Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht, zwei schwarze Streifen kennzeichen Pneus mit bis zu 3 dB geringeren Lärmemissionen als der Grenzwert, Reifen mit einem Streifen sind mehr als 3 dB besser. Grundlage ist das außen wahrnehmbare Geräusch, nicht gleichbedeutend mit der Geräuschbelastung im Fahrzeuginneren.

Der Vergleich ist nicht neu, sollte aber stets vor Augen sein: Die Auflagefläche jedes Reifens ist gerade einmal so groß wie eine Postkarte, Reifen damit ein ganz entscheidendes Kriterium für Komfort und vor allem Sicherheit. DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf empfiehlt denn auch, besser den Reifen mit dem kürzeren Bremsweg zu wählen und Kraftstoff durch vorausschauendes Fahren, regelmäßige Luftdruckprüfungen und frühes Hochschalten einzusparen.

Das auf Initiative der EU-Kommission eingeführte Reifenlabel ist obligatorisch für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Ausgenommen sind runderneuerte Reifen, Rennreifen, besonders große oder kleine Reifen (Durchmesser <= 25,4 cm oder >= 63,5 cm), POR-Reifen (Professional Off-Road), Spikes, Notradreifen, spezielle Oldtimerreifen (Stichtag 01.01.1990) und Reifen der Geschwindigkeitsklassen unter 80 km/h (a1-A8, B, C, D, E). Die Verwendung des nicht auf dem Reifen selbst eingeprägten Label ist im Handel ab 1. Juni 2012 gestattet und ab 1. November 2012 verpflichtend für alle Reifen, die nach dem 30.06.2012 hergestellt wurden (DOT 2712).

Das Design des Reifenlabels ist seitens der EU-Verordnung von Mindestgröße über Formen, Farben sowie Schriftarten und -größen bis hin zu Rahmenstrichbreiten und Zeilenabständen verbindlich vorgegeben.
text  Hanno S. Ritter
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