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Samstag, 20. April 2024
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Kann-Regelung für Zulassungsbehörden ab September

Kfz-Zulassung: Künftig kein neues Kennzeichen nach Umzug

Siehe Bildunterschrift
Neuregelung: Umzug teilweise AXA
ohne Kennzeichenwechsel
Autofahrer können künftig bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes ihr altes Kfz-Kennzeichen behalten. Möglich wird dies durch eine ab September 2008 geltende Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), meldet die AXA-Versicherung. Die neue Vorgehensweise ist allerdings nicht verbindlich. Die Landesbehörden können den Angaben zufolge auf die Neuzuteilung des Kennzeichens verzichten, müssen der Regelung jedoch nicht folgen.

Wer zum Beispiel von Köln nach Paderborn zieht, darf laut der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung weiterhin mit "K"-Nummernschild fahren, wenn er möchte - vorausgesetzt Nordrhein-Westfalen schließt sich der Regelung an.

Das hat auch Auswirkungen auf die Kalkulation der Kraftfahrt-Versicherung: Die Höhe der Prämie richtet sich bisher u.a. danach, wo das Fahrzeug zugelassen ist, da das Schadenvolumen regionale Unterschiede aufweist (Regionalklasse). "Das Kennzeichen als Berechnungsgrundlage wird durch die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im September hinfällig", erklärt AXA-Mann Thomas Jäckel. Konkret: Wer etwa sein Auto in Paderborn zulässt, zahlt weniger als in Köln. Nach dem neuen System, das statt auf das Kennzeichen auf die Postleitzahl des Halter-Wohnorts bzw. Firmensitzes abstellt, profitiert der Versicherte von der günstigeren Regionalklasse auch dann, wenn er nach dem Umzug das Kölner Kennzeichen behält.
text  Hanno S. Ritter
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