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Donnerstag, 28. März 2024
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Einverständniserklärung des Halters ist mitzuführen

Polen verlangt Kfz-Halterbescheinigung

Polen will gegen die berüchtigten Autoschiebereien im Lande schärfer vorgehen. Deshalb verlangen die dortigen Behörden neuerdings von Fahrern ausländischer Fahrzeuge grundsätzlich das Mitführen einer besonderen Halter-Bescheinigung. Wie der ACE Auto Club Europa am Dienstag in Stuttgart unter Berufung auf die Polnische Botschaft Berlin mitteilte, muss aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Fahrer das fragliche Auto mit Einverständnis des Fahrzeugbesitzers bewegt.

Verstöße gegen die neue Vorschrift werden den Angaben zufolge mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200 polnischen Zloty (umgerechnet rund 50 Euro) geahndet. Die Vorschrift zur Halterbescheinigung gilt nicht für den Fall, dass der Fahrzeughalter das Auto selbst steuert oder als Beifahrer mit fährt.
text  Hanno S. Ritter
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